Mögliche zusätzlichen allgemeinbildende Abschlüsse - MSA-, BBR- und eBBr-Abschlüsse - in der Berufsschule
zu Beginn der Ausbildung | nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung | Bedingung |
ohne Schulabschluss |
BBR (BerufsBildungsReife) |
erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (Gesamtnotendurchschnitt mind. 4,0) |
ohne Schulabschluss | eBBR (erweiterte BerufsBildungsReife) |
erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (Gesamtnotendurchschnitt mind. 4,0) |
BBR | eBBR (erweiterte BerufsBildungsReife) |
|
ohne Schulabschluss oder BBR / eBBR |
MSA (Mittlerer SchulAbschluss) |
erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (Gesamtnotendurchschnitt mind. 3,0) und: erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung und: ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen* |
* ausreichende Fremdsprachenkenntnisse:
Unterricht über mindestens 5 Jahre und Abschlussnoten mindestens ausreichend.